Ablauf der Mediation

Vor dem Beginn der Mediation bieten wir grundsätzlich ein gemeinsames Informationsgespräch zum Ablauf einer Mediation für die am Konflikt beteiligten Personen an, damit Sie die Möglichkeit haben, zu entscheiden, ob die Mediation das richtige Angebot für Sie ist. Wir bieten das Informationsgespräch über den Ablauf einer Mediation kostenlos an. Sollten Sie im Rahmen eines Trennungs- oder Scheidungskonflikt durch das Familiengericht den Hinweis auf ein Informationsgespräch zum Mediationsverfahren erhalten haben, stellen wir Ihnen eine Bescheinigung über die Teilnahme an dem Informationsgespräch aus. Selbstverständlich auch kostenlos.
Die Dauer des Mediationsverfahrens hängt von dem Konfliktgegenstand ab. Die einzelne Mediationssitzung dauert in der Regel 1 ½ bis 2 Stunden. Bei Bedarf bieten wir Mediationen über einen oder mehrere Tage an, auch am Wochenende. Diese Form der Mediation bietet sich insbesondere für wirtschaftliche Konfliktbereiche wie Auseinandersetzungen unter Freiberuflern (Ärzte, Steuerberater, Architekten, Rechtsanwälte) und innerbetrieblichen Konflikten sowie Auseinandersetzungen von Gesellschaftern an. Falls es notwendig sein sollte, führen wir das Mediationsverfahren auch in Ihrem Betrieb durch.
Wir bieten Mediation auch gemeinsam als Co-Mediation an. Durch die Besonderheit, dass wir alle als Mediatoren tätig sind, können wir für jeden einzelnen Mediationsfall unsere unterschiedlichen Kompetenzen anbieten.
Wir rechnen die Mediation nach Stundensätzen ab. Vor Beginn der Mediation besprechen wir mit Ihnen die Kosten, damit Sie von vornherein die Möglichkeit haben, den finanziellen Rahmen einschätzen zu können. Mehrere Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Mediationskosten, auch für Mediationen im familienrechtlichen Bereich. Wir empfehlen, vorab mit ihrer Rechtsschutzversicherung Kontakt aufzunehmen.
Für einige Mediationsvereinbarungen - insbesondere im familienrechtlichen Bereich - bedarf es der notariellen Beurkundung. Diese kann ebenfalls in unserer Kanzlei erfolgen, da die notarielle Tätigkeit ebenfalls allparteilich ist, wobei wir Wert darauf legen, dass vorab eine externe anwaltliche Beratung stattgefunden hat. Die Beurkundungskosten richten sich nach der Kostenordnung der Notare.